25. August 2023

KI kann viel. Aber nicht alles.

Als vor wenigen Monaten Künstliche Intelligenz (KI) in Form von ChatGPT, Midjourney, Photoshop Firefly & Co. Einzug in die Welt des Marketings hielt, waren die Schlagzeilen groß ...

"Künstliche Intelligenz – Chance oder Jobkiller?"
"Wie KI auch Kreativjobs ersetzen kann." 
"Chatbots bald intelligenter als Wir?"

Spätestens nach den ersten Selbstversuchen mit den verschiedenen Intelligenzen waren wir als Agentur erleichtert. Das wird noch eine Weile dauern. Und selbst wenn, dann ist es doch weniger ein gegeneinander, sondern eher ein miteinander arbeiten. Auch wenn es sich beim Gegenüber eben nicht um einen Menschen, dafür aber um einen Algorithmus handelt. 


Künstliche Intelligenz – Alles was Du wissen musst

Der technische Fortschritt führt bereits seit Jahren dazu, dass viele Arbeitsplätze "überflüssig" werden. Momentan ändert sich jedoch radikal die Art der Jobs, die betroffen sind. Bislang war es so, dass Maschinen vor allem körperlich anstrengende Aufgaben ersetzen. Durch den Fortschritt der Softwaretechnik sind es vermehrt aber auch leistungsfähige Algorithmen, die in der Lage sind, Kunstwerke zu schaffen, Texte zu schreiben oder sogar juristische Unterstützung zu bieten.

So wurden beispielsweise in Las Vegas auf der Technologiemesse CES die neuesten Errungenschaften im Einsatz von Künstlicher Intelligenz präsentiert:

  • Der Chatbot ChatGPT, der auf Kommando Aufsätze verfassen kann, die problemlos als Fachtexte taugen
  • Bildgeneratoren wie Stable Diffusionoder Midjourney können dank künstlicher Intelligenz Bilder erstellen und Kunstwerke erschaffen, die bereits bei Wettbewerben Preise gewonnen haben
  • Und das Start-up Donotpaylässt in den USA erstmals einen Gerichtsfall von einer auf KI basierenden Anwaltssoftware ausfechten

Bei vielen Unternehmen finden diese und andere KI Apps dabei immer größeren Anklang. Völlig zurecht, wie wir finden. Trotzdem sollte unserer Meinung nach immer überlegt werden, in welcher Situation Vorteile gegenüber möglichen Nachteilen überwiegen. Hier das Wichtigste auf einen Blick:

#Budget
Das wohl überzeugendste Argument für die Nutzung einer KI Software ist die Budgetfrage. Denn in den wenigsten Fällen kostet die Nutzung der Programme Geld und oft reicht eine Anmeldung mit persönlichen Daten oder das Login über einen Drittanbieter wie Google, Adobe & Co., um in den Genuss der Artificial Intelligence (AI) zu kommen. Wer nicht gerade das Abomodell von ChatGPT 4.0 in Anspruch nehmen will, der nutzt eben den kostenfreien KI Chatbot von Microsoft Bing.

#Schnelligkeit
Wer kennt es nicht. Es braucht ein Motiv für eine PowerPoint, eine Idee für eine Headline oder einen kurzen Text für den Newsletter. Sogar wir haben beim schreiben dieses Beitrags teilweise Chatbots benutzt. Wo man früher stundenlang gesessen, Bilder recherchiert oder Texte verfasst hat, braucht es dank künstlicher Intelligenz nur noch ein paar Klicks auf die Tastatur und man erhält eine groben Entwurf, an dem weitergearbeitet werden kann.

#Ideenfindung
Stichwort "Entwurf" führt uns zum nächsten Punkt: der Ideenfindung. In den meisten Fällen wird KI generierter Content aktuell noch genutzt, um den eigenen Denkprozess anzukurbeln. Dank der Kombination unzähliger Daten gelingt es künstlicher Intelligenz Inhalte zu erstellen, die ein einzelnes Individuum aufgrund des beschränkten Wissenszugangs kaum effizienter erstellen könnte – aber auch kreativer?

#Urheberrecht
Nach der Umsetzung von neuen Ideen kommt bei der Weiterverwendung dieser früher oder später oft auch die Frage nach dem Urheberrecht auf. Aber sind von KI generierte Inhalte wirklich neue Ideen? Und fallen diese dann überhaupt unter das Urheberrechtsgesetzt? Kurz und knapp: Nein, durch KI generierte Inhalte unterstehen (noch) nicht dem Urheberrecht. Denn Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetz sind nur von einem Menschen (Urheber) persönliche geistige Schöpfungen. Auch der Nutzer, der die Anfrage an die KI gestellt hat, gilt hierbei nicht als Schöpfer/Urheber. Aber Achtung: KI generierte Inhalte, die urheberrechtlich geschützten Werken zu stark ähneln, können als Urheberrechtsverletzung angesehen werden. Eine entsprechende Beurteilung der jeweiligen Einzelfälle müssen künftig Gerichte vornehmen. 

#Datenschutz
Besonders die künstliche Intelligenz ChatGPT und andere Chatbots wie beispielsweise "My AI" von Snapchat werden immer wieder im Bezug auf ihre Nutzung und Weiterverarbeitung von Userdaten kritisiert – nicht zuletzt, wenn es sich wie bei Snapchat um eine extrem junge Zielgruppe mit sehr emotionalen Problemen und Fragestellungen handelt. Denn um immer besser zu werden, greifen solche KIs nicht nur auf millionen Texte und Informationen aus dem World Wide Web zu, sondern auch auf Benutzereingaben von mittlerweile mehreren Millionen Privatpersonen und Unternehmen. Zur Nutzung solcher Softwares ist die Zustimmung der Datenverarbeitung Pflicht. Aber wie bei allen Datenkraken, sind auch hier die Folgen zum aktuellen Zeipunkt noch unklar. Inwieweit man sich angreifbar für personalisierte Werbung macht oder ob die Nutzung solcher Angebote einen noch stärker in die eigene Filterbubble drängt, lässt sich aufgrund der geringen Studienanzahl nur spekulieren.

#Kreativität
Inwiefern AI als kreativ zu bezeichnen ist, hängt von der Definition der Kreativität selbst ab. Schlussendlich basieren die Vorschläge einer Artificial Intelligence auf den Daten, mit denen sie gefüttert wurde. Was im Fachjargon als Little-C bezeichnet wird, also die Fähigkeit, Alltagsprobleme ideenreich zu lösen, beherschen Chatbots & Co. durchaus menschengleich. Das ergab im übrigen auch eine Studie der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Geht es aber darum, etwas komplett Neues von selbst zu schaffen, was einen Einfluss auf Mensch & Gesellschaft hat (Big-C), kommen die Algorithmen an ihre Grenzen. Schließlich ist das menschliche Gehirn noch immer viel abstrakter und dadurch zu ungewöhnlicheren Dingen fähig.


Erstes Fazit

KI kann unserer Meinung nach durchaus unterstützen, wenn es um die Ideenfindung und Umsetzung einfacher Tasks geht. Warum es sich in den meisten Fällen aber trozdem lohnt, eine Agentur mit ins Boot zur holen, das erfahrt ihr auf der zweiten Seite unseres Blogbeitrags.

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Thilo Schirmer • Managing Partner
Maurice de La Bastide • Managing Partner

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